Zoll und Steuern

Hallo ihr Lieben, willkommen zurück auf meinem Finanzblog. Ich freue mich sehr, dass du wieder den Weg zu mir gefunden hast und ich die Ehre habe dir auf dem Gebiet der Steuern und Finanzen etwas helfen zu dürfen.

 

Wie jede Woche lautet die Devise: „kurz, knapp und für jeden verständlich“ die komplizierten Themen der Finanz- und Steuerwelt zu erklären. Wenn du noch Themen hast, welche du schon immer wissen willst, dann schreib es gerne in die Kommentare. Denn wenn es dich interessiert, gibt es sicher auch noch andere Menschen, für die es interessant ist. Ob es zum Thema Aktien, Finanzen, Steuern oder um Anlageberatung geht, du brauchst keine Scheu haben J Jeder hat mal „klein“ angefangen und oft liegt es nicht an dem Thema, sondern dem der es erklärt :)

 

Heute geht es um ein Thema, welches uns vor allem in der Urlaubszeit immer wieder beschäftigen könnten, und zwar das Thema Zoll und Steuern. Wer kennt es nicht, man fliegt in seinem Urlaub zur Familie ins Ausland. Bei dem Rückflug in Deutschland am Flughafen ist einem die Verunsicherung bis ins Gesicht geschrieben. Darf ich so viel Geld mitnehmen? Welche Grenze gibt es? Was droht mir, wenn ich darüber hinauskomme? Wie sieht es mit dem Goldstück aus, dass mir meine Oma geschenkt hat? Um etwas Licht ins Dunkle zu bekommen und nicht alle Seiten des Auswärtigen Amtes vor der Abreise checken zu müssen beschäftigen wir uns heute mit der Thematik.

 

Allgemein

 

Grundsätzlich gilt: Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag bei der zuständigen Zollstelle schriftlich anmelden.

 

Für die Anmeldung musst du den Vordruck "Anmeldung von Barmitteln" https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006342/c47f96ee77e7e9981c934f8c6e3846ef/formular-anmeldung-von-barmitteln-d-data.pdf

- oder Vordruck 040001 - englische Fassung (Zusatzblatt 040051))

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=F089558B45C369CFC371

verwenden.

Du kannst den Vordruck elektronisch oder handschriftlich ausfüllen. Bitte achten Sie darauf, dass das Exemplar unterschrieben ist, wenn du es der Zollstelle vorlegst.

Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach den Schaltern, bei denen Sie die Anmeldung abgeben können.

Du hast die Pflicht, die Barmittelanmeldeerklärung unaufgefordert abzugeben, auch wenn Du von Zollbediensteten nicht angehalten und nach mitgeführten Barmitteln gefragt werden.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Barmittelverkehr/Anmelde-Anzeigepflicht-Drittlaender/anmelde-anzeigepflicht-drittlaender_node.html

 

Anmeldepflichtige Barmittel

 

Barmittel sind Bargeld und Wertpapiere.

 

Barmittel sind:

Bargeld, wie z.B.

- Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind

- Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges Zahlungsmittel ist (z.B. Deutsche Mark, Österreichische Schilling - Umtausch in Euro ist noch möglich

- Übertragbare Inhaberpapiere, wie z.B.

- Solawechsel

- Schecks und Reiseschecks

- Aktien

- Zahlungsanweisungen

und

- Gold in Form von

 

         - Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent

         - Ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit

          einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent

        - Ausländische Währungen müssen mit dem Sortenkurs am Tag der                                           Ausreise in Euro umgerechnet werden.

Für die Berechnung des Wertes von Sammler- und Anlagemünzen (z.B. "Maple Leaf", "Eagle", "Wiener Philharmoniker") wird nicht der Nominalwert, der auf der Münze angegeben ist, sondern der tatsächliche Wert zugrunde gelegt.

Anzeigepflichtige gleichgestellte Zahlungsmittel

 

Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten

- Sparbücher

- Edelsteine (roh oder geschliffen), wie z.B. Diamanten, Rubine, Saphire oder Smaragde

- Gold in Form von

         - Münzen mit einem Goldgehalt von unter 90 Prozent

         -  Ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit           einem Goldgehalt von unter 99,5 Prozent

- Andere Edelmetalle, wie z.B. Platin oder Silber

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Barmittelverkehr/Anmelde-Anzeigepflicht-Drittlaender/anmelde-anzeigepflicht-drittlaender_node.html;jsessionid=3722B8E09B00E74EA0566A2BEB230CF9.internet652#doc303860bodyText2

 

Schmuck, Gold und Teppiche

 

Bis zu einer Freigrenze von 430,00 EUR ist kein Zoll und auch keine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Bei Überschreitung dieser Freigrenze ist die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % des Kaufpreises abzuführen. Bei Warenwerten bis 700,00 EUR wird ggf. eine geringere Pauschale für die Verzollung und Einfuhrumsatzsteuer von den deutschen Zollbehörden veranschlagt.

Beim Schmuckkauf in der Türkei gelten folgende Richtlinien: Ab einem Kaufpreis von 1.200,00 EUR benötigen Sie gemäß der Zollunion zwischen Deutschland und der Türkei einen schriftlichen Nachweis der türkischen Zollbehörden, dass Sie das Produkt in der Türkei erworben haben. Dieser Nachweis liegt in der Regel nicht vor. Die Rechnung des türkischen Händlers genügt nicht. So werden ohne diesen Nachweis Zollgebühren in Höhe von 2,5 % des Kaufpreises fällig.

Die Freigrenzen können bei einer Reise mehrerer Personen (z.B. Ehepartner, Kinder etc.) nicht addiert werden, denn sie gelten für nicht teilbare Gegenstände. Die Freigrenzen für Jugendliche sind deutlich niedriger. Auch wird die Freigrenze von 430,00 Euro bei teureren Produkten nicht angerechnet.

Ähnliche Einfuhrregelungen gelten auch in Nordzypern, Zypern, Kreta, Griechenland, Marokko und Dubai. 

https://gencer-coll.de/fuer-privatpersonen/verbraucherschutz-fuer-urlauber/verzollung-und-einfuhrumsatzsteuer

 

Anzeigepflichtige Bargeld und Gold

 

Wie wir oben bereits gelernt haben, muss ich alles ab 10.000,00 € an dem Zoll anzeigen. Doch wie ist es, wenn ich 5.000,00 € Bargeld und 8.0000,00 € Gold aus dem Urlaub dabei habe?

Wenn du Bargeld unter einem Betrag von 10.000 Euro und gleichgestellte Zahlungsmittel mit dir führst, dann wird die Summe der Barmittel und die Summe der gleichgestellten Zahlungsmittel zusammengerechnet. Ab einer Gesamtsumme von 10.000 Euro oder mehr, ist diese auf Verlangen den Zollbediensteten mündlich anzuzeigen. Es erfolgt jedoch keine schriftliche Anmeldung.

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006336/133693224d50c114bac907d842c7337a/merkblatt-anmeldung-von-barmitteln-d-data.pdf

 

Wer muss die Barmittel anmelden?

 

Jede Person, die Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr dabeihat und bei sich trägt (z.B. in der Handtasche, im Rucksack oder im Koffer) muss den gesamten Betrag schriftlich anmelden und die Anmeldung beim deutschen Zoll abgeben.

Es kommt nicht darauf an, wem die Barmittel gehören und warum die Person die Barmittel dabeihat.

Beispiel:

Eine Familie reist nach Deutschland ein – Vater, Mutter und drei Kinder. Die Mutter hat 40.000 Euro in ihrer Handtasche dabei. Das Geld gehört dem Vater und den Kindern. Die Mutter muss die Anmeldung für die 40.000 Euro abgeben, da sie das ganze Geld mit sich führt.

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006336/133693224d50c114bac907d842c7337a/merkblatt-anmeldung-von-barmitteln-d-data.pdf

 

Wo muss die Anmeldeerklärung abgegeben werden?

 

Die Anmeldeerklärung muss bei der Zollstelle abgegeben werden, über die Sie in die EU ein- oder aus der EU ausreisen. Bitte beachte, dass die Anmeldepflicht nur innerhalb der Öffnungszeiten der jeweiligen Zollstelle nachkommen können. Informieren dich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt über die Öffnungszeiten der Zollstelle, über die die Ein- oder Ausreise erfolgt. Achten beim Grenzübertritt auf Hinweisschilder vor Ort und fragen nach den Schaltern, bei denen die Anmeldung abgegeben werden kann.

Falls du mit dem Flugzeug nach Deutschland einreist, darfst du den grünen Ausgang nicht benutzen, sondern musst die Anmeldung im roten Ausgang abgeben.

Die Anmeldepflicht besteht auch für Flugreisende mit Herkunft aus einem Nicht-EU-Staat, die sich in der internationalen Transitzone eines Flughafens eines Mitgliedstaats aufhalten, bevor Sie in einen anderen Nicht-EU-Mitgliedstaat weiterfliegen.

Du hast die Pflicht, die Anmeldung unaufgefordert abzugeben, auch wenn Sie von Zollbediensteten nicht angehalten und nach mitgeführten Barmitteln gefragt werden.

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006336/133693224d50c114bac907d842c7337a/merkblatt-anmeldung-von-barmitteln-d-data.pdf

Ich hoffe, ich konnte mit den oben beantworteten Fragen alle Einzelheiten zu dem Thema Zoll und Einfuhrbeschränkungen beantworten. Falls noch Fragen aufgetaucht sind, hab keine Scheu und schreibe sie gerne in die Kommentare. Ich freue mich sehr, wenn du nächste Woche wieder dabei bist wenn es wieder heißt „Steuern und Finanzen einfach erklärte mit InvestMenter“.

 

Euer Michael Menter


ÜBER DEN AUTOR

Autor

Max Mustermann

Max Mustermann ist Experte für Online-Marketing und hat bereits zahlreiche Projekte aufgebaut in denen er sein Wissen unter Beweis gestellt hat. In diesem Blog erfährst du mehr über seine Expertise.

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